Das am 4. August 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze verpflichtet die Leiter von stationären wie auch ambulanten medizinischen Einrichtungen sicherzustellen, die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden, was vermutet wird, wenn die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO
) sowie der neuen Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (Kommission ART am Robert-Koch-Institut
) beachtet werden.
Voraussetzung hierfür ist eine, der medizinischen Einrichtung entsprechend angepasste Umsetzung der KRINKO-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt 2009, 52: 951-962
. Darin wird an zentraler Stelle das Hygieneteam definiert, das sich zusammensetzt aus
1. dem Krankenhaushygieniker,
2. dem Hygienebeauftragten Arzt,
3. der Fachkrankenschwester/Fachkrankenpfleger für Infektionsprävention (Hygienefachkraft) und
4. der Hygienebeauftragten in der Pflege (Link Nurse).
Krankenhaushygieniker / Hygienebeauftragter Arzt
Gemäß KRINKO ist dieser ein/e approbierte/-er Humanmedizinerin/-mediziner mit einer Facharztausbildung, die zur Erfüllung der in der Empfehlung dezidiert aufgeführten Aufgaben befähigt. Dies wird bei den Fachärzten für Hygiene- und Umweltmedizin bzw. Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie als weitgehend erfüllt angesehen (klinische Fachärzte anderer Fachrichtungen müssen die in der KRINKO-Empfehlung aufgeführten Kriterien nachweisen können, um als Krankenhaushygieniker tätig werden zu können).
Die Facharztausbildungen für Hygiene- und Umweltmedizin bzw. Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie dauern 5 Jahre und beinhalten gem. Weiterbildungsordnung (WBO) die zur Durchführung der Aufgabe erforderlichen Kenntnisse in unterschiedlicher Gewichtung, abhängig vom fachlichen Schwerpunkt der Weiterbildungseinrichtung. Die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) bietet deshalb seit 2009 zusätzliche Qualifizierungskurse im Rahmen der Facharztausbildung an, um die besonderen Anforderungen im Bereich der Krankenhaushygiene zu vertiefen (DGHM-Fortbildungskurse). Die detaillierten Weiterbildungsinhalte der beiden Fachärzte sind auf der Homepage der jeweiligen Landesärztekammer
zum Download bereitgestellt.
KRINKO wie DGHM sind sich darüber im Klaren, dass der durch die gesetzliche Neuregelung entstandene Bedarf an Krankenhaushygienikern durch die derzeit verfügbaren Fachärzte in Mikrobiologie wie Hygiene nicht zu decken ist. Deshalb wurde von den Fachgesellschaften gemeinsam mit der Bundesärztekammer ein Konzept entwickelt, um möglichst kurzfristig klinischen Fachärzten Ausbildungsangebote zur Verfügung zu stellen, die es diesen ermöglicht, in ihren Einrichtungen die erforderlichen infektionspräventiven Maßnahmen zu etablieren. Das im November 2011 von der Bundesärztekammer (BÄK) veröffentlichte Konzept einer curriculären Fortbildung hat einen modularen Aufbau mit einem Modul 1, welches mit der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ abschließt und weiteren 5 Modulen, die zur Qualifikation „Krankenhaushygiene“ führen.
Die DGHM-Kurse werden zur Zeit so abgestimmt, dass mit der Teilnahme an den Kursen, die Module 2-6 abgedeckt werden können.
Diese Qualifikation ist nicht gleichzusetzen mit der Qualifikation des klassischen Krankenhaushygienikers, sondern soll klinischen Fachärzten in kleineren Häusern (unter ca. 400 Betten/Versorgungstufe) die Möglichkeit bieten, die Aufgaben eines Krankenhaushygienikers ansatzweise wahrzunehmen. Diese curriculäre Fortbildung ist in Umfang und Inhalt von der BÄK festgeschrieben und wird von den Landesärztekammern im Blended-learning-Verfahren angeboten, mit einem theoretischen Teil von 200 Std. und einem durch einen Mentor begleiteten praktischen Ausbildungsteil. Als Mentor soll ausschließlich ein für die Weiterbildung zum Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie bzw. Hygiene- und Umweltmedizin zugelassener Kollege/Kollegin fungieren. Die Umsetzung obliegt den Landesärztekammern
.